E-Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten gesetzlich Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten nur noch per E-Rezept. Es vereinfacht die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken, vermeidet Zettelwirtschaft und schafft so mehr Zeit für Patientinnen und Patienten.

Folgerezepte stellen wir Ihnen auch aus, ohne dass Sie unsere Praxis aufsuchen müssen. Voraussetzung:

  • Sie waren im aktuellen Quartal persönlich in unserer Praxis.
  • Sie benötigen ein Folgerezept infolge einer bei uns gestellten Diagnose.
Symbolbild: Tabletten und ein Spray - https://pixabay.com/users/ds_30-1795490/